Einverständniserklärungen

    Die nachstehenden Erklärungen werden für folgende (natürliche oder juristische) Person abgegeben: *

    >> Hinweis auf Datenschutzerklärung

    >> Bestätigung Allgemeine Auftragsbedingungen 2018 (AAB 2018)

    >> Newsletter

    In unregelmäßigen Abständen versenden wir Updates zu den wichtigsten Neuerungen im Steuerrecht (Newsletter).

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    Kundeninformation zur DSGVO und AAB 2018

    Sehr geehrte Geschäftspartnerin!
    Sehr geehrter Geschäftspartner!

    Am 25. Mai 2018 tritt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (kurz: „DSGVO“) in Kraft, welche neue und erweiterte Anforderungen an die Sicherheit und den Schutz von personenbezogenen Daten regelt. Wir möchten Sie mit diesem Schreiben über unsere Rolle als Ihr Steuerberater informieren.

    Wir sind „Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO

    Wir unterliegen als Steuerberatungskanzlei den strengen standesrechtlichen Regelungen und Pflichten des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes („WTBG“) sowie den von der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer („KSW“) erlassenen Verordnungen, welche uns verpflichten, unsere Dienstleistungen unabhängig und eigenverantwortlich zu erbringen. Dies führt dazu, dass wir bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten aus datenschutzrechtlicher Sicht – auch nach Meinung der KSW – als selbständig „Verantwortlicherim Sinne der DSGVO zu qualifizieren sind.

    Keine Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung erforderlich

    Konkret bedeutet dies, dass wir aus der eigenen Verantwortung heraus zur Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlicher Regelungen und aller Vorgaben der DSGVO verpflichtet sind. Es ist nicht erforderlich, dass Sie mit uns eine gesonderte „Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung“ abschließen.

    Gesetzliche Verschwiegenheit gilt weiterhin

    Ungeachtet der datenschutzrechtlichen Regelungen besteht auch weiterhin unsere gesetzliche Verschwiegenheitspflicht, weshalb wir sämtliche uns anvertraute Angelegenheiten, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, aber auch persönliche Umstände, die uns bei der Durchführung erteilter Aufträge oder in Ausübung unseres Berufes bekanntgeworden sind, stets vertraulich behandeln.

    Was ist für Klienten zu tun?

    Bitte beachten Sie, dass die Informationspflicht gemäß Artikel 14 Abs 5 DSGVO gegenüber betroffenen Personen, deren personenbezogene Daten wir im Rahmen unserer standesrechtlichen Tätigkeit für unsere Kunden nicht bei den betroffenen Personen selbst erheben, nicht anzuwenden ist. Auch das Recht von betroffenen Personen auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO ist insoweit eingeschränkt, als dies die entgegenstehenden Rechte und Freiheiten unserer Kunden oder Dritter beeinträchtigen würde. Soweit Sie uns daher im Rahmen eines Auftrages (wie zB im Rahmen der Personalverrechnung oder in der Jahresabschlusserstellung) Daten von Dritten übermitteln, ersuchen wir Sie, die Betroffenen selbst über diesen Umstand zu informieren (zB mit Ihrer eigenen Datenschutzerklärung).

    Korrespondenz via email

    Besonders hervorheben möchten wir die elektronische Kommunikation mit unseren Klienten. E-Mails werden von uns grundsätzlich in unverschlüsselter Form versendet. Im Bereich der Personalverrechnung stellen wir ab sofort sukzessive auf passwortgeschützte Beilagen (PDFs mit Passwortschutz) um.

    Unsere Datenschutzerklärung und AABs 2018

    Zu guter Letzt möchten wir Sie auf unsere Datenschutzerklärung hinweisen und Sie bitten, unsere aktualisierten Allgemeinen Auftragsbedingungen 2018 (AAB 2018) zu bestätigen.

    Genauere Informationen zu unserer Datenschutzerklärung sowie unsere AAB 2018 können Sie direkt auf unserer Homepage (www.stb-ressl.at) nachlesen.

    Wir stehen Ihnen für Rückfragen natürlich gerne zur Verfügung.